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Offener Brief zum Verfahren der BW-Prüfer*innensuche im 1. Staatsexamen

Autorenbild: Rat des L-NetzRat des L-Netz

Sehr geehrte Frau Schubert,

Sehr geehrter Prof. Dr. Horz,

als Studierendenvertretung für die Lehramtsstudiengänge an der Goethe-Universität Frank-

furt wenden wir uns in Anbetracht der derzeitigen unklaren Regularien für die Prüfer*in-

nensuche in den Bildungswissenschaften im ersten Staatsexamen an Sie.

Bei der Informationsveranstaltung am 01.12.24 berichtete Frau Schauer darüber, dass ab

dem Prüfungsdurchlauf im Herbst 25 nun der Zweitprüfer für die mündliche Prüfung in den

Bildungswissenschaften von den Studierenden selbst gesucht werden müsse. Außerdem

äußerte sie, dass nun nicht mehr vier Absagen von Prüfer*innen für die Unterstützung der

LA ausreiche, sondern 16. Diese Aussagen standen weder auf den Präsentationsfolien, noch

werden diese Vorgaben auf der Website der LA genannt. Frau Schauer teilte diese Informa-

tionen lediglich verbal auf Nachfrage der Studierenden in der anschließenden Fragerunde

mit.

Seit dieser Informationsveranstaltung gab es kein offizielles Schreiben an die Studierenden,

welches diese neuen Regularien mitteilt, bzw. bestätigt. Diese Information wird lediglich

auf Anfrage per E-Mail durch Studierende von der LA weitergegeben.

Wir als Fachschaft sprechen uns deutlich gegen diese Regularien aus. Aus folgenden Grün-

den: Die Prüfer*innensuche in den Bildungswissenschaften beginnt bereits über ein Jahr

vor den Examensprüfungen. Zusätzlich müssen die Prüfer*innenunterschriften für den

Durchlauf im Herbst bereits Ende April bei der LA abgegeben werden. Es kann nicht erwar-

tet werden, dass nun kurzfristig eine weitere Prüfungsperson von den Studierenden ge-

sucht werden muss, nur weil die LA laut eigener Aussage mit der Organisation der Beisitzer

überfordert ist. Diese Last kann nicht auf die Studierenden abgewälzt werden. Die angeho-

bene Mindestgrenze der vorzuzeigenden Absagen der BW-Prüfer*innen erfolgte ebenfalls

deutlich zu kurzfristig und stellt in einem so kurzen Zeitraum eine zusätzliche Belastung für

die Studierenden dar. Zusätzlich scheint es in unseren Augen ein vertretbarer Aufwand für

die Prüfenden zu sein, sich selbst eine Zweitprüfer*in zu suchen.

Wir fordern klare und unmittelbare Informationen über das neue Verfahren. Diese sollen

in Absprache mit der ABL an alle Studierenden weitergegeben werden. Wir erachten es als unverantwortlich, dass etwa zwei Monate vor Ablauf dieser Frist keine offiziellen Änderun-

gen veröffentlicht wurden. Wir fordern daher, dass an den alten Regularien für den Prü-

fungsdurchlauf im Herbst 25 festgehalten wird und eine genaue Terminierung für ggf. zu-

künftige Änderungen allen Beteiligten zukommt.

Allgemeinen wünschen wir uns mehr Transparenz bei Entscheidungen, besonders im Be-

reich der Bildungswissenschaften. Da viele Regelungen unklar sind und sich Informationen

sowie Verfahren in den studierbaren Fächern oft ändern, werden Studierende häufig nicht

ausreichend informiert. Deshalb halten wir eine bessere Informationskultur für wichtig.

Gerne können Sie uns als Studierendenvertretung kontaktieren.


Mit freundlichen Grüßen

i.A. Fiona Herrmann


Der Rat des L-Netz

im März 2025

 
 

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